1. Geltungsbereich
1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros
näher bezeichnet.
2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von
Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen
sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen
Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und
unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen
bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des
Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen
vertraglich nicht beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder per Email
vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine sofortige Unterschrift des Kunden erforderlich. Mit
der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der
Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen
Leistungsträger.
2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag unmittelbar gebunden.
3. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen
beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den
Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des
Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für
den Reiseerfolg.
3. Buchungsbestätigung
1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger
schriftlich bestätigt.
2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
3. Linien- und andere Flugtickets werden in elektronischer Form ausgestellt und sind direkt
vollständig zahlbar. Die Herausgabe erfolgt im Reisebüro. Auf Wunsch ist ebenfalls eine
Zusendung per Post oder E-Mail möglich.
4. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder in Reisebüro. Bei
kurzfristigen Buchungen erfolgt die Hinterlegung am Flughafenschalter (ggf. gegen Gebühr). Für
Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Haftung des Reisebüros
1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
2. Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.
5. Umbuchungen / Rücktritt
1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle
des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen
sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben
konnte.
2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen
Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung
und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die
Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in
den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Bei Umbuchungen/Stornierungen von Flugtickets nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine
Umbuchungs-/ bzw. Stornogebühr erhoben. Diese richtet sind nach den jeweiligen Umbuchungs-/
bzw.Stornogebühren der Luftfahrtgesellschaft bzw. des Vermittlers. Hinzu kommt eine
Servicegebühr von € 15,- für die Bearbeitung durch das Reisebüro. Wenn eine anderweitige
Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises
ausmachen.
6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden
Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die
Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen
zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf
Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische
Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in
Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das
Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
5. Hinweis auf besondere Bestimmungen
1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist
grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen
Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist
hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger)
angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen,
selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf
sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger
Reiseumstände.
6. Zahlungsverkehr
1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des
Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung
angegebenen Zeitpunkt fällig.
2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises
mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3. Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit
Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per
Lastschrift eingezogen werden.
5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der
Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des
Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
7. Verjährung
1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
8. Sonstige Regeln
1. Es gilt Deutsches Recht.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit
des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum
Vermittlungsvertrag.
3. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht
gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters
maßgeblich.
4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff
BGB.
Ihr Reisebüro
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