1.  Geltungsbereich 
                1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros    
                    näher bezeichnet.

                2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von
                    Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
                    Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen
                    sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen
                    Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und
                    unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen
                    Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen  
                    bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des
                    Reisevertrags mit den Leistungserbringern.


                3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
                    abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder
                    sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen
                    vertraglich nicht beteiligt.


          2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

               1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax  oder per Email
                   vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine sofortige Unterschrift des Kunden erforderlich. Mit
                   der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der
                   Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen
                   Leistungsträger.

               2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag unmittelbar gebunden.

               3. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen
                   beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den
                   Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des
                   Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für
                   den Reiseerfolg.


          3. Buchungsbestätigung

               1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger
                   schriftlich bestätigt.

               2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre
                   Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
                   auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

               3. Linien- und andere Flugtickets werden in elektronischer Form ausgestellt und sind direkt
                   vollständig zahlbar. Die Herausgabe erfolgt im Reisebüro. Auf Wunsch ist ebenfalls eine
                   Zusendung per Post oder E-Mail möglich.

               4. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder in Reisebüro. Bei
                   kurzfristigen Buchungen erfolgt die Hinterlegung am Flughafenschalter (ggf. gegen Gebühr). Für
                   Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.


          4. Haftung des Reisebüros

               1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen 
                   Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, 
                   Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

               2. Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und
                  grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.


          5. Umbuchungen / Rücktritt

              1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle
                  des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich
                  nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen
                  sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben
                  konnte.

              2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich
                  ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen
                  Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den
                  Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung
                  und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
                  eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

              3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die
                  Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in
                  den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder 
                  seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
                  Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als 
                  Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

              4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
                  Reiserücktrittskostenversicherung.

              5. Bei Umbuchungen/Stornierungen von Flugtickets nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine
                  Umbuchungs-/ bzw. Stornogebühr erhoben. Diese richtet sind nach den jeweiligen Umbuchungs-/
                  bzw.Stornogebühren der Luftfahrtgesellschaft bzw. des Vermittlers. Hinzu kommt eine
                  Servicegebühr von € 15,- für die Bearbeitung durch das Reisebüro. Wenn eine anderweitige
                  Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises
                  ausmachen.

              6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden
                  Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben.
                  Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

              7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die
                  Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen
                  zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf
                  Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
                  Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische
                  Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in
                  Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das
                  Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.


          5. Hinweis auf besondere Bestimmungen

              1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist
                  grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen
                  Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
                  Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist
                  hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) 
                  angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
                  Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen
                  von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen,
                  selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich 
                  rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

              2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über
                  die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

              3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf
                  sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger
                  Reiseumstände.


          6. Zahlungsverkehr

              1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des
                  Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei
                  Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung
                  angegebenen Zeitpunkt fällig.

              2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises
                  mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

              3. Zahlungen können erfolgen durch:  

    • Bankeinzug
    • Kreditkarte
    • Überweisung
    • Barzahlung im Reisebüro

              4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit
                  Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per
                  Lastschrift eingezogen werden.

              5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

              6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der 
                  Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des
                  Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die
                  Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.


          7. Verjährung

              1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach
                  der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
                  machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn
                  er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.

              2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

          8.
Sonstige Regeln

              1. Es gilt Deutsches Recht.

              2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit
                  des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum
                  Vermittlungsvertrag. 
              3.
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht
                  gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters
                  maßgeblich.

              4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
                  Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff
                  BGB. 

Ihr Reisebüro